Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Elektriker

1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen hm electric GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständige Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hin künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs-oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2 .Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf der Homepage von hm electric GmbH (www.hm-electric.at)
1.3. hm electric GmbH kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung AGB von hm electric GmbH.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen der AGB von hm electric GmbH bedürfen zu ihrer Geltung von hm electric GmbH ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nach Eingang bei hm electric GmbH nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. hm electric GmbH Angebote sind unverbindlich.
2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien von hm electric GmbH oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbesendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführten Informationen über hm electric GmbH Produkte und Leistungen, die nicht hm electric GmbH zurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – hm electric GmbH darzulegen. Desfalls kann hm electric GmbH zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurde.
2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.5. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenplicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrien.

3. Preis
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeforderte Leistung, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Die fach- und umweltfreundliche Entsorgung vom Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich um hierfür vereinbartes Ausmaß, mangels Entgeltvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.4. hm electric GmbH ist aus eigenen berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen. Wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder b)anderer zu Leistungsbringenden notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Vertragsabschlusses eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern hm electric GmbH nicht in Verzug befinden.
3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nicht dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.6 Konsumenten als Kunde gegenüber erfolgt bei Änderungen der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.3 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.4. nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
3.7. Bogenförmig verlegte Leitungen werden am Außenbogen gemessen. Formstück und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.

4. Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, ist hm electric GmbH berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 15% des Wertes der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellten Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistungen.

5. Zahlungen
5.1. Ein Drittels des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel der Leistungsbeginn, ein Drittel bei Feininstallationen und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlich – Vereinbarung.
5.3. Gegenüber Verbraucher als Kunden ist hm electric GmbH bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.5 Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit hm electric GmbH bestehender Vertragsverhältnisses in Zahlungsverzug, so ist hm electric GmbH berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.6. hm electric GmbH ist dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wo unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgelegte oder von hm electric GmbH anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht die Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit von hm electric GmbH.
5.8. Bei Überschreitung der Zahlungspflicht verfallen gewährte Vergütungen, Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zu gerechnet.
5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendiger und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung von €10 soweit dies im angemessenen Verhältnis zu betrieblichen Forderung steht.

6. Bonitätsprüfung
6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zweck des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskünfte Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. hm electric GmbH hat die Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeck geführter Strom-,Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen staatlichen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zu Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei hm electric GmbH erfragt werden.
7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebener Leistungsfähigkeit – hm electric GmbH Leistung nicht mangelhaft.
7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (z.B. Anmeldungen Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund der Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen müsste.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermenge sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlose versperr bare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie die Lagerung von Werkzeug und Materialien zu Verfügung zu stellen.

8.Leistungsausführung
8.1. Dem Kunden unzumutbare sachliche gerechtfertigte geringfügige Änderungen von hm electric GmbH Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.<b 8.2 Sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferung und –Leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

9. Leistungsfristen und Termine
9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerungen unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im hm electric GmbH Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung), um jenen Zeitraum, den das uns an der Einhaltung der Fristen und/oder Termine hindernde Ereignis gedauert hat. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerung die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnenden Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. Dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
9.3. Unternehmerische Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9.4 Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch hm electric GmbH steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfristen hat schriftlich( von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefes) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

10. Hinweis auf Beschränkungen des Leistungsumfanges
10.1 Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden a) an bereits vorhandenen (Rohren-) Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer ( insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entsteht. Solche Schäden sind von hm electric GmbH nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.

11. Behälfsmäßige Instandhaltung
11.1 Bei behelfsmäßiger Instandsetzung besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.

12. Gefahrtragung
12.1 Die Gefahr für von hm electric GmbH angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verlust und Beschädigung gehen zu seinen Lasten.

13. Annahmeverzug
13.1 Gerät der Kunde länger als 5 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders) und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsführung verzögern oder verhindern, darf hm electric GmbH bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifierten Geräte und Materialien anderwärtig verfügen, sofern hm electric GmbH im Fall der Fortsetzung der Leistungsführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
13.2 Bei Annahmeverzug des Kunden ist hm electric GmbH ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei hm electric GmbH einzulagern, wofür hm electric GmbH eine Lagergebühr in Höhe von 15 Euro zusteht.
13.3 Davon unberührt bleibt das Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
13.4 Im Fall eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf hm electric GmbH einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Aufragwertes zuzüglich USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
13.5 Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

14. Eigentumsvorbehalt
14.1 Die von hm electric GmbH gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung hm electric GmbH Eigentum.
14.2 Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn hm electric GmbH diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und hm electric GmbH der Veräußerung zustimmt. 14.3 Im Falle das hm electric GmbH Zustimmung erteilt gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an hm electric GmbH abgetreten. 14.4 Geräte der Kunden in Zahlungsverzug, sind hm electric GmbH bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunde darf hm electric GmbH dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und hm electric GmbH ihnen unter Androhung dieser Rechtsfolge und Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
14.5 Der Kunde hat hm electric GmbH von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder Pfändung hm electric GmbH Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
14.6 hm electric GmbH ist berechtigt, zu Geltendmachung des hm electric GmbH Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.
14.7 Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessener Kosten trägt der Kunde.
14.8 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
14.9 Die Zurückgenommene Vorbehaltsware darf hm electric GmbH gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

15. Schutzrecht Dritter
15.1 Bringt der Kunde geistige Schöpfung oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so ist hm electric GmbH berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von hm electric GmbH aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
15.2 Der Kunde hält hm electric GmbH diesbezüglich Schad- und klaglos.
15.3 hm electric GmbH ist berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

16. hm electric GmbH geistiges Eigentum
16.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von hm electric GmbH beigestellt oder durch unseren Beitrag einstanden sind, bleiben hm electric GmbH geistiges Eigentum.
16.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Vergnüg- Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf es  hm electric GmbH ausdrückliche Zustimmung.
16.3 Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissen Dritter gegenüber.

17. Gewährleistungen
17.1 Die Gewährleistungen für hm electric GmbH Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr an Übergabe.
17.2 Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung z.B. förmlicher Abnahme, der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angaben von Gründen verweigert hat.
17.3 Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen keine Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.
17.4 Zur Mängelbehebung sind hm electric GmbH seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
17.5 Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, hm electric GmbH entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerfreiheit zu ersetzen. 17.6 Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
17.7 Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe an hm electric GmbH schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
17.8 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstands, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, sowie dies nicht unzumutbar ist.
17.9 Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
17.10 Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an hm electric GmbH zu retournieren.
17.11 Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sachen an uns trägt zu Gänze der unternehmerische Kunde.
17.12 Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch hm electric GmbH zu ermöglichen.
17.13 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelung u. ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

18. Haftung
18.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeiten, Verzug etc. Haftet hm electric GmbH bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch hm electric GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 18.3 Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die hm electric GmbH zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
18.4 Schadensersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall beginn sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. 18.5 Der Haftungsausschuss umfasst auch Ansprüche gegen hm electric GmbH Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen. 18.6 Die Haftung von hm electric GmbH ist ausgeschlossene für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von hm electric GmbH autorisierten Dritten, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschuss für Unterlassung notwendiger Wartung, sofern hm electric GmbH nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat. 18.7 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die hm electric GmbH haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschossenen Schadensversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und anderer) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zu Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unserer Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 19. Salvotorische Klausel 19.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
19.2 hm electric GmbH wie ebenso  der unternehmerische Kunde verpflichten hm electric GmbH jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

20. Allgemeines
20.1 Es gilt das österreichische Gesetz.

20.2 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 20.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens(2100 Stetten, Hauptstraße 21) 20.4 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen hm electric GmbH und dem unternehmerischen Kunden ergeben Streitigkeiten ist das unserm Sitz örtliche zuständige Gericht.

Rechtliche Information

Kontakt

hm electric GmbH
Hauptstraße 21
A-2100 Stetten

Klosterneuburgerstr. 60
A-2103 Langenzersdorf

Tel.: +43 2244 50502
E-Mail: office@hmelectric.at

Öffnungszeiten

Bürozeiten:
MO-FR, 06.45 bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten am Handy unter + 43 699 11 33 44 60 erreichbar.

Montagezeiten:
MO-DO, 07.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.30 Uhr
FR 07.00 bis 11.30 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten gegen Vereinbarung möglich.

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